ABLAUF
Für einen reibungslosen und komplikationsfreien Ablauf prüfen wir vor Behandlungsbeginn nach § 125 SGB V, die Gültigkeit der Heilmittelverordnung, lesen Deine Krankenversichertenkarte und ggf. die Befreiungskarte ein.
Anschließend vereinbaren wir Deine Termine und die Höhe der Zuzahlungspflicht (nach § 32 Absatz 2 SGB V und § 61 Satz 3 SGB V), die je nach Heilmittelverordnung variiert.
Anschließend beginnen wir mit der Behandlung. Für eine zielführende und erfolgreiche Behandlung ist eine ausführliche Anamnese unumgänglich und besonders für der langfristen Erfolg der Behandlung entscheidend. Die Behandlungseinheit orientiert sich an dem verordneten Heilmittel.