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BEHANLDUNG

Damit der Aufenthalt in unserer Praxis für dich so reibungslos und angenehm wie möglich verläuft, bitten wir dich vor Therapiebeginn aufmerksam unsere nachfolgenden Behandlungsrichtlinien zu lesen. Diese Regeln sind sowohl durch einen praxisinternen Katalog als auch das Sozialgesetzbuch (SGB) und die aktuelle Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) festgelegt. Die Ihnen verschriebenen Leistungen werden nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn diese Bestimmungen von allen Patient*innen und Physiotherapeut*innen eingehalten werden. 

Grundsätzlich beginnen wir keine Behandlungen, für die nicht eine gültige Verordnung im Sinne der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) vorliegt, da wir in diesem Fall die durch uns erbrachten Leistungen nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Wesentliche Änderungen an Ihren Rezepten können nur durch die behandelnden Ärzt*innen vorgenommen werden, die diese schriftlich mit Stempel, Unterschrift und Datum bestätigen müssen.

Welche Heilmittel bieten wir in unserer Praxis für Physiotherapie an?

In unserer Praxis bieten wir folgende Heilmittel an:

Physiotherapie/Krankengymnastik (KG)
Manuelle Therapie (MT)
Manuelle Lymphdrainage (MLD)
Krankengymnastik auf neurologischer Basis (KG-ZNS: Bobath)
Kiefergelenksbehandlung (CMD)
Klassische Massagetherapie (KMT)
Krankengymnastik am Gerät (KGG)
Wärmebehandlung (Rotlicht/Heißluft, Heiße Rolle, Fango-Packung)
Kälteanwendung (Kälte-Packung)

Wichtig zu beachten

Behandlungsbeginn

Die erste Behandlung muss spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellung des Rezeptes stattfinden. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Dein Arzt/Ihre Ärztin einen dringenden Behandlungsbedarf diagnostiziert hat. In diesem Fall muss die entsprechende Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden. In der Regel umfasst ein Rezept 6 oder 10 Behandlungen.

Behandlungsunterbrechung/Behandlungsabbruch

Zwischen zwei Behandlungsterminen, die auf Basis Deiner Verordnung erfolgen, dürfen nicht mehr als 14 Kalendertage liegen. Ausnahmen bilden eine Unterbrechung durch Krankheit oder Urlaub. Überschreitet die Unterbrechung die vorgegebene Frist von 28 Tagen, muss die Verordnung abgebrochen werden.

Behandlungskleidung

Wir bitten Dich, zu Deiner Behandlung immer ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mitzubringen. Sollten Du das Handtuch vergessen haben, erhältst Du gegen eine Servicegebühr von 1Euro auch ein Handtuch von uns.

Zuzahlungspflicht

Der Gesetzgeber verlangt von gesetzlich Krankenversicherten gemäß SGB V § 32 einen finanziellen Eigenbeitrag zu jeder einzelnen Heilmittelverordnung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Patient*innen, die von der Zuzahlung befreit sind. Laut SGB V § 61 entspricht dieser Beitrag bei volljährigen Patient*innen 10 % des Rezeptwertes und 10 Euro Rezeptgebühr. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Sollte die Behandlung aus welchen Gründen auch immer abgebrochen werden, erhältst Du die Zuzahlung anteilig zurück.

Terminabsagen

Wir führen die Behandlungen in unserer Praxis nach fixen Zeitplänen durch, die auf fest vereinbarten Terminen basieren. Damit Dir keine Wartezeiten entstehen, halten wir Dir Deinen Termin exklusiv frei. Wir bitten Dich deshalb, Termine immer spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Versäumst du dies, müssen wir Dir den Wert des Ausfalltermin gemäß § 615 BGB in Rechnung stellen, da in diesem Fall Fixkosten (Gehälter, Miete etc.) für uns entstehen. Diese gesetzliche Regelung erkennen Sie bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis als verbindlich an. Ausgefallene Termine können nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Solltest Du an einer hochinfektiösen Erkrankung leiden, wie z. B. Corona, Magen-Darm-Beschwerden bitten wir Dich auch hier der Praxis fernzubleiben und den Termin rechtzeitig abzusagen. So hilfst Du uns, die Ansteckung anderer Patient*Innen und unserer Mitarbeiter*innen zu vermeiden. Sollten Du uns telefonisch nicht gleich erreichen, bitten wir Dich, uns eine kurze Nachricht auf den Anrufbeantworter zu sprechen.
Sollten Du doch eine Wartezeit haben, bitten wir Dich um Verständnis, denn wir arbeiten mit Menschen, die mal mehr oder weniger schwer krank sein können. Eure Gesundheit liegt uns am Herzen, und auch Du könnten mal davon betroffen sein.

Um Infektionen in unserer Praxis zu vermeiden, halten wir uns an allerhöchste Hygienestandards. Darunter verstehen wir das lückenlose Bereitstellen von Desinfektionsmittel für unsere Patient*innen und Mitarbeiter*innen, das Verwenden und Auswechseln von Einmalvliesen für Gesicht und Körper sowie die gründliche Reinigung und Desinfektion der Geräte und Liegen vor und nach jeder Behandlung. Sämtliche Kontaktflächen wie Türklinken, Wasserhähne und Apparate werden täglich desinfiziert.